Private Krankenversicherung im Vergleich: für Beamte, Anwärter und den öffentlichen Dienst

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Ihre Anfrage geht an erfahrene Beraterinnen und Berater. Sie entscheiden anschließend in Ruhe.

Fokus öffentlicher Dienst

Beihilfe, Heilfürsorge und Anwartschaft sind eigene Themen. Darauf ist der Vergleich ausgelegt.

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Ob und wann Sie abschließen, entscheiden allein Sie.

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1

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Sie beantworten wenige Fragen zu Status, Dienstherr und Wunschleistungen.

2

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Wir prüfen, welche Tarife zu Ihren Angaben passen. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

3

Angebot erhalten

Eine Beraterin oder ein Berater klärt offene Punkte und erstellt Ihren persönlichen Vergleich.

Gut zu wissen

Worauf es wirklich ankommt

Für Beamte genügt ein Ergänzungstarif zur Beihilfe

Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht, müssen ihre Krankheitskosten aber nachweisbar absichern. Da der Dienstherr über die Beihilfe einen Anteil der Kosten trägt, reicht ein privater Ergänzungstarif statt einer Vollversicherung.

Bei privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich die Leistungen erheblich. Deshalb ist der Vergleich vor dem Abschluss entscheidend.

Frank Baecke
Frank Baecke
Finanz- und Versicherungsjournalist
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Sie interessieren sich für ein Produkt und haben Fragen vor dem Abschluss? Unsere Beraterinnen und Berater sind Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr telefonisch für Sie da.

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Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anbieter.

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Häufig gestellte Fragen

Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn, die einen Teil der Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Sie ersetzt keine Versicherung, sondern beteiligt sich anteilig an erstattungsfähigen Aufwendungen. Welcher Anteil übernommen wird und welche Leistungen als beihilfefähig gelten, richtet sich nach den Beihilfevorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Der nicht übernommene Rest bleibt bei Ihnen und wird üblicherweise privat abgesichert.
Als Restkostenversicherung bezeichnet man einen privaten Krankenversicherungstarif, der genau den Anteil abdeckt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Die Tarife sind auf den jeweiligen Beihilfeanspruch abgestimmt. Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, etwa durch eine familiäre Veränderung, lässt sich der Tarif in der Regel anpassen. Welcher Leistungsumfang sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab, zum Beispiel bei der Unterbringung im Krankenhaus.
Ein Teil der Bediensteten, etwa im Polizei- oder Feuerwehrdienst, erhält während des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge statt Beihilfe. In dieser Zeit besteht meist kein Bedarf an einer Restkostenversicherung. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst endet die Heilfürsorge und es entsteht Versicherungsbedarf. Eine Anwartschaftsversicherung hält für diesen Zeitpunkt den Zugang zu einem privaten Tarif offen. Konkrete Bedingungen und Fristen unterscheiden sich je nach Dienstherr und Tarif.
Auch Beamtenanwärterinnen und Anwärter sind in der Regel beihilfeberechtigt und benötigen für den verbleibenden Anteil eine Absicherung. Viele Versicherer bieten für diese Gruppe eigene Tarifvarianten an. Ob und in welcher Form das für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Laufbahn und Ihrer persönlichen Situation ab. Konkrete Konditionen, Beiträge und Fristen sind vor einem Abschluss individuell zu prüfen.
Der Vergleich und die anschließende Beratung sind für Sie kostenfrei. Auch für den Abschluss berechnen wir Ihnen keine Gebühren. Mit Ihrer Anfrage gehen Sie keine Verpflichtung ein und entscheiden erst nach der Beratung, ob Sie ein Angebot annehmen möchten. Unsere Vergütung übernimmt der Vermittlungspartner. Ihr Beitrag ist derselbe wie bei einem Abschluss direkt beim Versicherer.
Wichtig sind vor allem der Leistungsumfang bei ambulanter und stationärer Behandlung, die Erstattung für Zahnleistungen, ein vereinbarter Selbstbehalt sowie die Frage, wie sich der Beitrag langfristig entwickelt. Ebenso relevant ist, ob der Tarif zu Ihrem Beihilfesatz passt und ob er sich anpassen lässt, wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert. Welche Punkte in Ihrem Fall entscheidend sind, klärt die Beratung individuell.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und können sich grundsätzlich privat versichern. Ein Wechsel ist an Fristen und Voraussetzungen gebunden und setzt in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Alter, Familiensituation und Beihilfesatz ab und wird in der Beratung geprüft.
Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Für Angehörige wird jeweils ein eigener Vertrag abgeschlossen. Häufig besteht auch für sie ein eigener Beihilfeanspruch, sodass ebenfalls nur der verbleibende Anteil abzusichern ist. Die konkreten Sätze richten sich nach den Vorschriften Ihres Dienstherrn.
Nach dem Absenden Ihrer Angaben wird Ihre Anfrage geprüft und einer Beraterin oder einem Berater zugeordnet. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel zeitnah zu den üblichen Geschäftszeiten. Offene Punkte werden dabei besprochen, bevor Ihnen ein persönlicher Vergleich erstellt wird.
Nein. Mit dem Absenden fordern Sie ausschließlich einen unverbindlichen Vergleich und eine Beratung an. Es entsteht kein Vertrag und keine Zahlungsverpflichtung. Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie ein Angebot annehmen möchten.